Rechtsanwalt Volker Tribukait

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Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Haben Sie eine Kündigung bekommen? Wichtig ist, dass Sie grundsätzlich nur innerhalb von 3 Wochen (Notfrist!) nach Zugang der Kündigung die Klage zum Arbeitsgericht erheben können (im Rahmen der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes). Wenden Sie sich in einem solchen Fall so schnell wie möglich an mich.

Wird Ihnen ein neuer Arbeitsvertrag angeboten? Lassen Sie ihn noch vor der Unterschrift von mir prüfen.

Werden Sie zu einem Aufhebungsvertrag gedrängt? Holen Sie sich vor der Unterschrift fachlichen Rat.

Scheidung/ Familienrecht

Wussten Sie, dass ab dem 1. Tag der Trennung ein Anspruch auf Unterhalt entstehen kann?

Unterhalt kann grundsätzlich nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Nehmen Sie daher schon im ersten Monat der Trennung Kontakt mit mir auf.

Denken Sie auch an ihr Kind: fast immer kann jedenfalls der Mindestunterhalt für Ihr Kind durchgesetzt werden, bei Bedarf schnell auf dem Gerichtsweg (einstweilige Verfügung).

Wollen Sie sich scheiden lassen? In Scheidungsverfahren ist mindestens ein Rechtsanwalt vorgeschrieben. Ein häufiger Irrtum ist, dass ein Anwalt die Interessen beider Eheleute vertreten darf. Lassen Sie sich daher lieber von ihrem Rechtanwalt beraten und vertreten. Bedenken Sie, dass der Gesetzgeber ein Trennungsjahr vorgeschrieben hat. Ein Scheidungsantrag ist also erst ca. 10 Monate nach der Trennung sinnvoll.

Als weitere Fragen sind bei Bedarf das Sorgerecht, das Umgangsrecht, der Zugewinnausgleich und die Hausratsteilung zu klären.

Mietrecht

Haben Sie eine Kündigung bekommen? Verlieren Sie nicht die Nerven: ich prüfe für Sie, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist oder abgewendet werden kann. Man muss eine Wohnung grundsätzlich nur räumen, wenn ein rechtskräftiges Räumungsurteil vorliegt; erst dann kann der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden. Soweit muss es nicht kommen.

Haben Sie eine Nebenkostenabrechnung erhalten? Kommt sie Ihnen unverständlich oder zu hoch vor? Sie haben 12 Monate Zeit, die Belege zu prüfen. Geben Sie sich auch nicht mit einem Guthaben zufrieden, sondern lassen die Abrechnung von ihrem Anwalt prüfen. Übrigens hält der Mieterbund ca. 50% der Nebenkostenabrechnungen für falsch.

Wollen Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben? Das Mietrecht ist sehr komplex. Viele Fragen sind vor der Unterschrift zu klären, um Probleme gar nicht erst entstehen zu lassen.

Ich sage Ihnen, wie man mit Mietmängeln (z.B. Schimmel), Schönheitsreparaturen oder der Mietkaution umgeht.

Strafrecht

Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen? Dann ist es sinnvoll, frühzeitig ihren Anwalt aufzusuchen. Sie sollten die Gelegenheit ergreifen, den Vorwurf schon im Ermittlungsverfahren zu entkräften.

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden? Auch dann kann Ihnen der Anwalt helfen.

Verkehrsrecht

Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Dann geht es nicht nur um den Kfz-Schaden, sondern auch um Nutzungsausfall, Mietwagenkosten und manchmal auch Schmerzensgeld. Wollen Sie dann die Regulierung dem Gegner und seiner Versicherung überlassen? Nur Ihr eigener Anwalt ist Ihr wirklicher Interessenvertreter.

Wurden Sie „geblitzt“ oder wird Ihnen eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit vorgeworfen? Nur Ihr Anwalt kann die Ermittlungsakte einsehen und prüfen, ob die Messung oder ein sonstiger Vorwurf überhaupt korrekt sind.

Erbrecht

Sind Sie Erbe geworden und ist Ihnen die Erbfolge klar? Dann stellen sich Fragen nach Ausschlagung der Erbschaft, Nachlasspflegschaft, Beschränkung der Haftung auf den Nachlass und weiteres.

Möchten Sie Ihre Erbfolge mit einem Testament regeln? Gemeinsam erarbeiten wir eine für Sie passende Lösung.

Außerdem

Wenn Sie Ärger bei Bausachen, mit Behörden, Nachbarn, Versicherungen oder Telekommunikationsunternehmen haben oder Entschädigung bei Flugverspätung geltend machen wollen – um nur einige Beispiele zu nennen –, helfe ich Ihnen auch gerne.

Liegt Ihnen ein Titel vor (Urteil oder Vollstreckungsbescheid) und der Schuldner zahlt nicht? Ich veranlasse für Sie die notwendigen Schritte in der Zwangsvollstreckung. Das reicht vom Vollstreckungsantrag über die Abgabe des Vermögensverzeichnisses („Offenbarungseid“) bis hin – wenn nötig – zum Haftbefehl.